Kleiner Inhalt große Wirkung
In vielen der von uns genutzten Geräte sind Lithium Batterien enthalten. So beispielsweise in vielen elektronischen Geräten.
Möglicherweise betrifft das auch Ihre Sendung.
Seit dem 01.01.2016 haben sich die internationalen Vorschriften für den Lufttransport von Lithium-Batterien verschärft. Die Einhaltung der Vorschriften ist verpflichtend.
Sind Ihre Luftfrachtsendungen, welche Batterien enthalten, nicht entsprechend gekennzeichnet, werden diese zum Absender zurückgebracht. Dadurch fallen Zusatzkosten und verlängerte Laufzeiten an.
Dies kann leicht vermieden werden.
Einen Leitfaden und Details zum Transport von Lithiumbatterien finden Sie auf unserer Webseite im Download – Bereich.